
I. Der Bundesstaat
- Das County ist ein gänzlich autonomer Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Das Volk übt seine Staatsgewalt in Form von Wahlen und Volksentscheiden, sowie durch die Staatsorgane aus.
- Niemand darf sich der Macht des Volkes bemächtigen, oder die Staatsgewalt des Volkes einengen und oder beschränken.
- Die gewaltsame Inbesitznahme einer staatlichen Institution oder Staatsgewalt ist als verfassungswidrige Handlung ungültig.
- Die Gesetzgebung ist an den geltenden Gesetzen und dem geltenden Recht stets gebunden.
- Das Volk hat das Recht, sich jedem zu widersetzen, der mit Zwangsmitteln versucht, die Einheit und Unabhängigkeit des Bundesstaates außer Kraft zu setzen und oder die Verfassung des Bundesstaates ohne Legitimation auszuhebeln versucht.
- das Department of Justice, U.S. Marshal Service und das Greenfield County Sheriff Department üben die Staatsgewalt aus.
- Die Rechte der Staatsgewalten finden ihre Begrenzungen in der Verfassung. Die Staatsgewalten dienen ausschließlich den Menschen.
- Die Verfassung ist ein geltender und unmittelbar anzuwendender Rechtsakt.
- Jeder kann sich bei der Rechtsprechung auf diese Verfassung stützen.
- Gesetze oder andere Rechtsakte, die der Verfassung widersprechen, sind ungültig.
- Gesetze sind nur dann gültig, wenn sie veröffentlicht und für jeden Bürger einsehbar sind.
- Unkenntnis entbindet nicht der Verantwortung.
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- Das Staatsgebiet des Bundesstaates ist unteilbar.
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- Die Farben der Staatsflagge sind Weiß, Blau und Rot
Die Staatshauptstadt des Countys Greenfield County ist Bellmore.
II. Die Grundrechte
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- Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Das Volk bekennt sich zur Aussage ,,Das Volk von Greenfield County sorgt unwiderruflich dafür, dass der Staat und die Welt als friedliches und einiges Konstrukt bestehen bleibt.“
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- Jedermann hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, solange kein anderer dadurch zu Schaden kommt oder gegen das verfassungsmäßige Sittengesetz verstößt.
- Jedermann hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit des Menschen ist unverletzlich.
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- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Die Umsetzung ist Aufgabe der Gesellschaft und der staatlichen Institutionen.
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner Behinderung, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der politischen Weltanschauung ist gewährleistet.
- Die Religionsausübung im Staat wird gewährleistet.
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- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
- Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
- Das Internet ist frei von Zensur. Der Staat greift nicht die Freiheit des Internets ein, sofern Abs. 2 nicht gilt.
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- Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
- Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
- Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
- Jede Mutter und jeder Vater hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
- Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
- Kinder stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Gemeinschaft. Ihre Entwicklung muss frei von Gefahren und Kindeswohlgefährdungen sein.
- Kinder sind in der Rechtsprechung gleich zu behandeln wie Erwachsene.
- Körperliche Züchtigungen an Kinder sind verboten.
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- Alle Staatsbürger haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
- Für Versammlungen, die in das öffentliche Leben der Mitbürger eingreifen und oder unter freiem Himmel stattfinden, kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
- Alle Staatsbürger haben das Recht, Vereine, Gesellschaften und politische Parteien zu gründen.
- Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
- Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
- Beschränkungen können nur dann stattfinden, wenn dadurch die freiheitlich demokratische Grundordnung oder der Bundesstaat gesichert wird.
- Alle Staatsbürger genießen uneingeschränkte Freizügigkeit im gesamten Staatsgebiet.
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- Jeder hat das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
- Niemand darf zur Arbeit gezwungen werden.
- Zwangsarbeit ist nur nach einer gerichtlichen Freiheitsentziehung gestattet.
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- Die Wohnung ist unverletzlich.
- Sie zu betreten ist nur nach einer gerichtlichen Anordnung möglich, sofern der Haushälter einer außergerichtlichen Durchsuchung nicht zustimmt.
- Bei Gefahr im Verzuge sind die staatlichen Institutionen befugt, eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss zu betreten. Ein richterlicher Beschluss ist unverzüglich nachzuholen.
- Die Wohnung ist unverletzlich.
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- Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt werden durch die Gesetze bestimmt.
- Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
- Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
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- Der Bundesstaat hat die Aufgabe, Grund und Boden des Staatsgebietes zu pflegen, sodass ein gesundheitlich unbedenkliches Leben möglich ist und Tiere nicht gefährdet werden.
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- Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
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- Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Art. 13 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 13 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 16), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 17), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 18) oder das Eigentum (Artikel 22) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
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- Die Veränderung der in der Verfassung niedergeschriebenen Grundrechte eines Menschen darf nur dann erfolgen, wenn das Gesetz allgemein und nicht für den Einzelfall ist und das Gesetz den Artikel des Grundrechtes verweist.
- Der Wesensgehalt der Grundrechte darf nicht verändert werden.
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- Sollte jemand nach Artikel 6 oder Artikel 7 StGB wiederholt zum Opfer derselben Täter, so besteht die Möglichkeit auf ein Kontaktverbot. Diese wird im Einzelfall vom Richter entschieden.
III. Department of Justice
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- Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Gericht ausgeübt.
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- Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
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- Das Gericht besteht aus Richtern. Die Mitglieder des Gerichts werden durch die vom DOJ dafür vorgesehenen Personen bestimmt.
- Das Gericht ist an die Prozessordnung gebunden, solange der Streitgrund nicht von nationaler Bedeutung ist.
- Von Nationaler Bedeutung sind Streitfälle, in denen:
- die Regierung teilnimmt,
- die Verfassung Streitthema ist,
- die nationale Sicherheit gefährdet ist.
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- Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
- Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
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- Das DOJ muss über jede Erwägung zur Verfassung eines Gesetzes informiert werden.
- Das DOJ darf nicht in die Gesetzgebung eingreifen, solange es nicht festgestellt hat, oder die Vermutung aufgestellt hat, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.
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- Hält das DOJ ein Gesetz für verfassungswidrig, so ist entweder:
- die Veröffentlichung des Gesetzes zu unterbinden
- oder das Gesetz für nichtig zu erklären.
- Hält das DOJ ein Gesetz für verfassungswidrig, so ist entweder:
V. Schlussbestimmungen
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- Diese Verfassung, die für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Volk mit einer Dreiviertelmehrheit in freier Entscheidung beschlossen worden ist.